Information für Patienten, Angehörige und Kunden in der ambulanten Pflege.


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebe Patienten/innen und Angehörige.

Das Coronavirus macht uns allen zu schaffen. Vor allem sind viele Menschen verunsichert wie es nun weitergeht.
Viele von Ihnen stellen sich nun die Frage, ob die Versorgung durch den Pflegedienst noch weiter gewährleistet wird oder ob das eigentlich so gut ist weiterhin die Schwestern und Pfleger kommen zu lassen.
Das verstehen wir gut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ja auch bei vielen Menschen am Tag zu Hause tätig.
Aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fahren nicht einfach ungeschützt drauf los. Gerade und besonders in diesen Zeiten der Ansteckungsgefahr haben die Kolleginnen und Kollegen viele Verhaltensregeln und Maßnahmen an die Hand bekommen, damit eine Ansteckung durch Pflegepersonal nahezu unmöglich ist.
Alle im Unternehmen arbeitenden Menschen haben Verhaltensregeln an die Hand bekommen, die sie befolgen müssen. Diese Verhaltensregeln sind in unserem Pandemieplan Covid 19 festgeschrieben:

COVID 19 - Pandemie Plan/ Verhaltensregeln Tagespflege, ambulante Pflege und Verwaltung

Für den ambulanten Bereich haben wir Ihnen einige wichtige Regeln für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmal aufgeschrieben, damit Sie sich ein Bild machen können:

1. Alle Mitarbeiter müssen am Morgen nach dem Aufstehen ihre Körpertemperatur messen. Besteht eine erhöhte Körpertemperatur über 37.5 Grad Celsius hat der Mitarbeiter sofort die Pflegedienstleitung zu informieren. Die Pflegdienstleitung entscheidet über das weitere Vorgehen. ( ist ein/e Mitarbeiter/in krank, kommt er/sie nicht zu ihnen).

2. Alle Mitarbeiter müssen die vorgegebenen, hygienischen Verhaltensweisen des Robert-Koch Institutes wie: Nießetikette, Händewaschen, Abstand halten etc. einhalten. Hierzu alle Informationen: www.rki.de

3. Zur Begrüßung der Patienten und Kunden werden nicht die Hände geschüttelt, oder gar Küsschen gegeben.

4. Über den Tag hinweg müssen regelmäßig die Hände gewaschen und desinfiziert werden.

5. Wenn Türklinken mit bloßen Händen angefasst worden sind müssen die Hände danach desinfiziert werden.

6. Fingernägel müssen kurz und ohne Lack getragen werden.

7. Die Unterarme müssen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ernährung oder Pflege unbekleidet sein.

8. Bei allen Pflegeleistungen sowie der Bereitung und oder Anreichung von Speisen müssen Handschuhe getragen werden.

9. Sollte es Kontakt zu Menschen geben, die aus Risikogebieten eingereist sind, ist dies der Pflegedienstleitung umgehend zu melden.

10. Zeigt eine pflegebedürftige Person Anzeichen einer Erkältungskrankheit mit Nießen und Husten und eventuell einem Anstieg der Körpertemperatur, ist dies der Pflegedienstleitung umgehend mitzuteilen. Die Pflegedienstleitung entscheidet die nächsten Schritte. In der Versorgungssituation selbst achten Sie auf das Einhalten eines Abstandes. Nicht lebensnotwendige, pflegerische Maßnahmen unterbleiben in dieser Situation. Lebensnotwendige Maßnahmen wie die Verabreichung von Medikamenten müssen durchgeführt werden. Achten Sie darauf nicht in Nießrichtung, vor dem Patienten zu verharren.

11. Sollte ein Patient nachweislich an einem grippalen Infekt oder an einer „normalen“ Virusgrippe erkrankt sein, ist bei diesen Patienten Kittel und Mundschutz Pflicht vorgesehen. Hier informiert die Pflegedienstleitung.

12. Hat ein Mitarbeiter Kontakt zu einem Patienten gehabt, der nachweislich mit dem Virus Covid 19 infiziert ist, wird dieser Mitarbeiter sofort in häusliche Quarantäne versetzt.

13. Alle Mitarbeiter der ambulanten Pflege werden angehalten auch untereinander bei Übergaben oder sonstigen Treffen die Vorgaben des RKI zu beachten.

14. Bei Wechsel der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass das Lenkrad und alle mit den Händen zu berührenden Materialien zu desinfizieren sind.

Anweisungen an die Mitarbeiter der Verwaltung


1. Alle Mitarbeiter der Verwaltung müssen ebenfalls die vorgegebenen, hygienischen Verhaltensweisen des Robert-Koch Institutes wie: Nießetikette, Händewaschen, Abstand halten etc. einhalten. Hierzu alle Informationen: www.rki.de

2. Die Eingangstüre des Büros ist grundsätzlich geschlossen zu halten

3. Bittet eine Person um Einlass, wird dieser gebeten auf den am Fenster stehenden Stühlen Platz zu nehmen. Die Fragen der Person werden mit einem Mindestabstand von 1,5 m beantwortet.

4. Händeschütteln ist untersagt.

5. Anfragen nach der Möglichkeit die Toilette zu benutzen muss leider verneint werden. Nur Mitarbeitern oder zuvor angemeldeten Kunden oder Kooperationspartnern kann Zugang zum Büro gegeben werden. Alle anderen Personen dürfen nur den Eingangsbereich betreten.

6. Desinfizieren Sie sich mehrmals am Tag die Hände und waschen Sie die Hände mehrmals am Tag.

7. Desinfizieren Sie am Morgen und nach Benutzerwechsel die Tastatur und die Maus Ihres PC.

8. Desinfizieren Sie am Morgen Ihren Telefonhörer.
Dies sind Beispiele der Vorbeugemaßnahmen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Sie selbst können auch viel dazu beitragen, dass eine Ansteckung mit dem Virus vermieden wird.

1. Nicht böse sein, wenn die Mitarbeiter/innen Ihnen zur Begrüßung nicht die Hand schütteln.

2. Wenn Sie nießen müssen, nießen Sie in die Ellenbeuge und nicht in die Hände.

3. Waschen Sie sich häufiger die Hände als sowieso schon immer.

Weitere Informationen


Wir hoffen Ihnen ein wenig der Verunsicherung nehmen zu können und wünschen Ihnen und uns allen, dass wir bald wieder in Normalität leben können und eine gesunde nächste Zeit!

Birgitta Hüßelmann (Geschäftsführung), Sebastian Fliegel (Pflegedienstleitung), Vanessa Wehning (stellv. Pflegedienstleitung)